Tätigkeitsschwerpunkt IT-Projekte

Gescheiterte oder streitige IT-Projekte in Unternehmen bilden einen der wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte des Sachverständigenbüros. Diese Fälle machen derzeit rund 70 % des Fallaufkommens aus.

Im Mittelpunkt steht regelmäßig die technische Frage, ob eine beauftragte IT-Lösung die vereinbarten Aufgaben erfüllt, welche Abweichungen oder Mängel bestehen und wodurch diese verursacht wurden. Gegenstand können einzelne Softwarekomponenten ebenso sein wie umfangreiche Unternehmensanwendungen, Datenbanken, Schnittstellen sowie das Zusammenspiel von Hardware und Software.

Komplexe IT-Projekte sachverständig rekonstruieren

Streitigkeiten über IT-Projekte entstehen häufig erst nach einer längeren Projektlaufzeit und gelangen nicht selten erst Jahre später zur sachverständigen Untersuchung. Die Gerichtsakten solcher Verfahren umfassen einschließlich Anlagen regelmäßig mehrere hundert Seiten; in umfangreichen Verfahren können 800 bis 1.000 Seiten und mehr erreicht werden.

Eine zentrale Aufgabe besteht deshalb zunächst darin, den technischen Projektablauf aus Verträgen, Leistungsbeschreibungen, Pflichtenheften, Nebenabreden, Projektunterlagen, Fehlerlisten, Datenbeständen und den noch vorhandenen Systemzuständen nachvollziehbar zu rekonstruieren. Erst auf dieser Grundlage lässt sich bestimmen, welche technischen Zustände und Datenelemente für die konkrete Beweisfrage erheblich sind und welche davon noch untersucht werden können.

Die langjährige Erfahrung mit umfangreichen gerichtlichen IT-Verfahren sowie die vor 2004 erlangte Berufspraxis in der Planung und Umsetzung großer IT-Projekte erleichtern dabei insbesondere die Trennung zwischen technischem Befund, Projektablauf und den von Gericht oder Parteien vorgegebenen Fragestellungen.

Typische Fragestellungen bei IT-Projekten

Die Untersuchungen betreffen insbesondere:

  • Unternehmenssoftware und Geschäftsanwendungen: Passt die realisierte Lösung zur vereinbarten Aufgabenstellung? Ist sie grundsätzlich gebrauchstauglich und wurden die vereinbarten Funktionen technisch umgesetzt?
  • Softwaremängel und Lauffähigkeit: Welche Fehler und Funktionsdefizite bestehen, unter welchen Bedingungen treten sie auf und welche Auswirkungen haben sie auf den vorgesehenen Betrieb?
  • Leistungsbeschreibung und Pflichtenheft: Welche Anforderungen waren technisch beschrieben und welche Betriebsprozesse oder Funktionen wurden tatsächlich umgesetzt?
  • Mitwirkung der Projektbeteiligten: Welche technischen Informationen, Daten, Zugänge oder Entscheidungen waren für bestimmte Projektabschnitte erforderlich und wann standen sie zur Verfügung?
  • Leistungstechnische Abgrenzung: Welche Funktionen gehören zum beschriebenen Leistungsumfang und welche Anforderungen ergeben sich aus Pflichtenheften, Leistungsbeschreibungen oder technischen Nebenabreden?
  • Abrechnungstechnische Fragestellungen: Welche dokumentierten Leistungen, Arbeitsschritte oder technischen Ergebnisse lassen sich den abgerechneten Positionen zuordnen?

Datenmigration, Altdatenübernahme und Schnittstellen

Ein besonders häufiger Teilbereich komplexer IT-Projekte betrifft die Übernahme bestehender Daten in ein neues System. Fehler können dabei an unterschiedlichen Stellen entstehen: im Ausgangssystem, beim Export, bei der Zuordnung und Transformation von Daten, an Schnittstellen, beim Import oder im Zielsystem.

Untersucht werden unter anderem Fehler bei Altdatenübernahmen und Migrationen, Updates, Datensicherungen, Datensynchronisation, Datentransfer, Einrichtung und Customizing.

Je nach Beweisfrage kann beispielsweise festgestellt werden, ob Datensätze fehlen, Inhalte verändert oder abgeschnitten wurden, Felder falsch zugeordnet sind oder Beziehungen zwischen Datensätzen nach einer Migration nicht mehr richtig bestehen. Weiterführende Informationen enthält die Seite Datenmigration und Altdatenübernahme.

Fehlerquoten und große Datenbestände

Bei umfangreichen Datenbeständen ist eine vollständige Einzelprüfung nicht immer erforderlich oder wirtschaftlich sinnvoll. Gegenstand sachverständiger Untersuchungen kann deshalb auch die Bestimmung von Fehlerquoten bei Datenerfassung, Konvertierung oder Import sein.

Hierzu können größere IT-Datenbestände technisch und statistisch ausgewertet werden. Soweit die konkrete Aufgabenstellung dies zulässt, können geeignete Stichproben gebildet und die festgestellten Merkmale anschließend statistisch bewertet oder hochgerechnet werden.

Digitale Geschäftsprozesse und Betrugsszenarien

Mit der Veränderung digitaler Geschäftsmodelle hat sich auch das Fallaufkommen innerhalb dieses Tätigkeitsschwerpunkts verschoben. Analysen möglicher Betrugsszenarien, die früher nur vereinzelt Gegenstand von Gutachten waren, bilden heute einen erkennbaren Teil der Untersuchungen.

Dabei geht es häufig um größere Datenbestände sowie um die technische Nachvollziehbarkeit digitaler Akquise-, Abrechnungs- oder Vermittlungsprozesse. Zu prüfen kann insbesondere sein, ob dokumentierte Vorgänge anhand von Datenbankeinträgen, Protokollen, Zeitstempeln, Sitzungsinformationen und weiteren technischen Daten plausibel, vollständig und belastbar nachvollzogen werden können.

Gerichtsgutachten und technische Beweissicherung

Die beschriebenen Untersuchungen werden überwiegend im Rahmen gerichtlicher Gutachten durchgeführt. Eine technische Analyse kann jedoch auch bereits vor oder während eines Rechtsstreits sinnvoll sein, insbesondere wenn ein laufendes System verändert, aktualisiert oder außer Betrieb genommen werden soll und der vorhandene Zustand zuvor beweissicher dokumentiert werden muss.

Weitere Beispiele finden sich unter Tätigkeitsspektrum des Sachverständigen und IT-Projekt gescheitert – Gutachten und Beweissicherung.

Zurück zur Hauptseite