Allgemeine Privatgutachten

Wir erstellen Privatgutachten für die Vorlage in Zivil- und Strafprozessen

 

Ob im Zivil- oder Strafprozess:

Manchmal bleiben wichtige Aspekte in einem Verfahren unberücksichtigt. Sei es, dass die Gegenpartei in ihrem Sinne einseitig vortrug oder dass neue Fakten unberücksichtigt blieben oder dass Untersuchungen oberflächlich geführt wurden:

In solchen Fällen besteht die Notwendigkeit, die eigene Sicht der Dinge glaubhaft technisch dokumentiert bei Gericht vorzutragen.

In solchen Fällen führen wir auch Privatgutachten durch und vertreten die betreffenden Sachverhalte zusammen mit dem Anwalt entweder mit dem Ziel der Mediation innerhalb der Beteiligten – wenn das erwünscht ist –  oder aber vor Gericht.

Im Strafprozess ist aufgrund prozessualer Vorschriften häufig die mündliche Erläuterung schriftlicher Gutachten erforderlich.

Privatgutachten werden grundsätzlich nur unter Vorkassezahlungsbedingungen bzw. mit anteiliger Vorschusszahlung erstattet.

Wir arbeiten nicht in direktem Auftrag für Versicherungen.