Der Gutachten-Kostenfaktor Reisekosten

Wir nehmen bundesweit Gutachtenaufträge an zu pauschalierten Reisekosten.

Ein nicht unerheblicher Teil der Kosten eines Gutachtens betrifft Reisekosten zu Orts- und Verhandlungsterminen. Aus diesem Grunde bevorzugen gerichtliche Auftraggeber meist ortsansässige Kollegen. Anders als beispielsweise bei Bausachverständigen gibt es in Deutschland jedoch keine flächendeckende Verfügbarkeit von Sachverständigen der Informationstechnologie. Insbesondere in den neuen Bundesländern sind die wenigen verfügbaren Kollegen meist ohnehin weiter entfernt vom Gericht ansässig oder arbeitsüberlastet. Für solche Gerichte, die nicht auf ortsansässige Sachverständige der Informationstechnologie zurückgreifen wollen, bieten wir Gutachten zu folgenden Konditionen an:

Anreisen zu Orts- und Verhandlungsterminen in Gerichtsprozessen werden pauschal abgerechnet, unabhängig von der tatsächlichen Entfernung zum Zielort. Die maximal in Rechnung gestellte Reiseroute nach JVEG beträgt 150 km plus zwei Zeitstunden pro einfache Strecke innerhalb Deutschlands. Den darüber hinausgehenden Teil tragen wir. Die Pauschale gilt außerhalb gesonderter Vereinbarungen für einen erfolgreich stattgefundenen Orts- und einen Verhandlungstermin.

In der Vergangenheit wurde von diesem Angebot reger Gebrauch gemacht, insbesondere in den Gebieten, in denen die Deckungsdichte von IT-Gutachtern besonders niedrig ist.

Für die Wirksamkeit der Pauschale muss sich das Gericht bei der Auftragsvergabe auf das Angebot berufen.

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