Stundensätze

Die Abrechnung von Sachverständigengutachten ist abhängig von der Art und Schwere der Tätigkeit und erfolgt in der Regel auf der Basis von 250,00 bis 275,00 € Stundensätzen.

Ohne gesonderte Vereinbarung gilt ein Stundensatz von 275,00 €.

Eine km-Pauschale von € 1,00 wird ebenfalls erhoben.

Anfahrten zu Orts- und Überprüfungsterminen werden nach Zeitarbeitsstunden abgerechnet. Für Wartezeiten und Fahrtzeiten gelten niedrigere Tarife.

Wird der Sachverständige in einem späteren Gerichtsprozess nach einem Privatgutachten als Zeuge geladen und auch nur als solcher entschädigt, so trägt der Auftraggeber des Privatgutachtens die Differenz zum vereinbarten Stundensatz.

Entsprechende Vereinbarungen werden im Normalfall Gegenstand eines Vertragswerks zwischen dem Sachverständigem und dem Auftraggeber, der aus einem IHK Mustervertrag entwickelt wurde.

Eine Vorschusszahlung ist notwendig.