Stundensätze

Die Abrechnung von Sachverständigengutachten ist abhängig von der Art und Schwere der Tätigkeit und erfolgt in der Regel auf der Basis von 220,00 bis 250,00 € Stundensätzen.

Ohne gesonderte Vereinbarung gilt ein Stundensatz von 250,00 €.

Eine km-Pauschale von € 1,00 wird ebenfalls erhoben.

Anfahrten zu Orts- und Überprüfungsterminen werden nach Zeitarbeitsstunden abgerechnet. Für Wartezeiten und Fahrtzeiten gelten niedrigere Tarife.

Wird der Sachverständige in einem späteren Gerichtsprozess nach einem Privatgutachten als Zeuge geladen und auch nur als solcher entschädigt, so trägt der Auftraggeber des Privatgutachtens die Differenz zum vereinbarten Stundensatz.

Entsprechende Vereinbarungen werden Gegenstand eines Vertragswerks zwischen dem Sachverständigem und dem Auftraggeber.

Eine Vorschusszahlung ist notwendig.