Gutachten für Behörden

Wir erstellen Gutachten für Behörden zu pauschalierten Reisekosten.

Unabhängig von der tatsächlichen Entfernung zu einem Orts- oder Verhandlungstermin werden pro einfache Strecke nicht mehr als 100 km und eineinhalb Stunden Reisezeit abgerechnet1).

Wir arbeiten zu 95 Prozent für Gerichte und Strafverfolgungsbehörden.

Ca. 5 Prozent der Aufträge stammen von privaten und gewerblichen Auftraggebern.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung liegt seit 11/2004 vor und wurde nach Überprüfung der zwischen 2004 und 2021 erstellten Gutachten durch die bestellende Kammer um weitere 5 Jahre verlängert.

Im September 2010 fand ein Umzug in neue Büroräumlichkeiten nach Wuppertal statt, wodurch sich die zuständige IHK änderte.

Im März 2013 wurde die Zweigstelle in Düsseldorf in Betrieb genommen und im Juli 2020 wegen der mittlerweile unmöglichen Verkehrverhältnisse im Düsseldorfer Süden durch für PKWs unbenutzbare Fahrspuren staubefreit nach Ratingen verlegt.

Wir arbeiten nicht im direkten Auftrag für Versicherungen.

 

1) Bedingung ist, dass sich sich das Gericht bei Auftragsvergabe auf dieses Angebot beruft.