Unsere Vermögensschadenshaftpflicht
Jegliche Eingriffe in die Hard- und Software komplexer Systeme zur Beantwortung von Beweisfragen können auch bei größter Sorgfalt zu Schäden führen.
Aus diesem Grunde sind wir für solche Eingriffe haftpflichtversichert, und zwar im Rahmen der Betriebshaftpflicht bis zu 1.000.000 Euro und im Rahmen der Vermögensschadenshaftpflicht bis zu 100.000 Euro pro Gutachtenfall.
