Wir dokumentieren für Sie technische Ist-Zustände an EDV-Anlagen gerichtsverwertbar zur Beweissicherung in späteren Verfahren. Wir führen Schadensanalysen durch. Wir prüfen, ob Sie Freiberufler oder Gewerbetreibender i.S.d. § 15 Abs. 2 EStG sind.
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- r.marquis@edvgutachter.de
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