Wir über uns

Wir sitzen in Wuppertal und Ratingen. Ein Labor befindet sich in Hattingen/Ruhr.

Unser Sachverständigenteam besteht aus einem vereidigten Sachverständigen und zwei nicht vereidigten Mitarbeitern mit den Ausbildungs- / Studienrichtungen Informationstechnologie und Elektrotechnik.

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften üben die nicht vereidigten Mitarbeiter des Teams all jene notwendigen Hilfs- und Zuarbeiten aus, die eine verzögerungsfreie Bearbeitung Ihres Gutachtenauftrags sicherstellen.

Herr Marquis hat im Zeitraum von Mitte 1994 bis Ende 2012 etwa 850 EDV-Gutachten für Gerichte und Strafverfolgungsbehörden erstellt.

Davon waren etwa 85% Zivilfälle, der Rest Strafsachen.

Bei der Zivilgerichtsbarkeit wurde Herr Marquis regelmäßig nicht nur für Amts- und Landgerichte, sondern auch für Oberlandesgerichte tätig.

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Gutachten für behörden

Wir erstellen Gutachten für Behörden zu pauschalierten Reisekosten

Unabhängig von der tatsächlichen Entfernung zu einem Orts- oder Verhandlungstermin werden pro einfache Strecke nicht mehr als 100 km und 1 1/2 Stunden Reisezeit abgerechnet.

Wir arbeiten zu 95 Prozent für Gerichte und Strafverfolgungsbehörden.

Ca. 5 Prozent der Aufträge stammen von privaten und gewerblichen Auftraggebern.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung liegt seit 11/2004 vor und wurde nach Überprüfung der zwischen 2004 und 2021 erstellten Gutachten durch die bestellende Kammer jeweils um weitere 5 Jahre verlängert.

Im September 2010 fand ein Umzug in neue Büroräumlichkeiten nach Wuppertal statt, wodurch sich die zuständige IHK änderte.

Im März 2013 wurde die Zweigstelle in Düsseldorf in Betrieb genommen und im Juli 2020 wegen der mittlerweile unmöglichen Verkehrverhältnisse im Düsseldorfer Süden durch für PKWs unbenutzbare Fahrspuren staubefreit nach Ratingen verlegt.

Wir arbeiten nicht im direkten Auftrag für Versicherungen.

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Gutachten Privat / Industrie

Sind Sie Freiberufler und Ihr Finanzamt ist anderer Auffassung und legt weiterhin Wert auf die Zahlung der Gewerbesteuer? Die Frage, ob jemand Freiberufler oder Gewerbetreibender ist, ist regelmäßiger Streitgegenstand mit Finanzbehörden.

Freiberufler ist nach ständiger deutscher Rechtsprechung, wer einem dem Ingenieur ähnlichen Beruf nachgeht und eine dem Ingenieur änliche Berufsausbildung aufweist. Wir erstellen entsprechende Gutachten zur Vorlage bei den Finanzbehörden.

Finanzbehörden akzeptieren für solche Bewertungen in der Regel nur Gutachten von vereidigten Sachverständigen. Lesen Sie mehr dazu im Menüeintrag “Freiberufler”.

Sind Sie ein Industrieunternehmen?

Wenn IT-Anlagen in Produktivumgebungen ausfallen, erzeugt dieser Ausfall enorme Folgekosten durch still stehende Prozesse in Produktion und Verwaltung.

In solchen Fällen steht der Betreiber meist vor dem Dilemma, einerseits den Schaden, und zwar seine Ursachen und seinen Umfang, gerichtsverwertbar dokumentieren zu müssen, andererseits seine Anlage möglichst schnell wieder in Betrieb nehmen zu können, um die weiteren Produktionsausfallkosten zu minimieren.

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